Steckerfertige PV-Anlagen
Bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen handelt es sich um kleine PV-Module inklusive Wechselrichter, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden können. Oftmals werden diese auch Balkon-PV-Anlagen, Plug-In-PV-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen genannt.
Beim Einsatz einer solchen Anlage im Netzgebiet der Energienetze Offenbach GmbH ist folgendes zu beachten:
Technischer Anschluss
Wirtschaftliche Aspekte
Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage
Melden Sie selbst Ihre 600 Watt PV-Anlage mit folgendem Formular an: Steckerfertige PV-Anlage
Bitte senden Sie uns darüber hinaus folgende 3 Anlagen gemeinsam mit dem Formular an folgende Emailadresse: installationstechnik@ energienetze-offenbach.de
- Datenblatt des/der Modul/e
- Datenblatt des Wechselrichter
- Einheitenzertifikat des Wechselrichter und des Netz- und Anlagenschutz des Wechselrichters
Hinweis: Die Dokumente erhalten Sie in der Regel von der Homepage der Hersteller.
Technischer Anschluss
Auch wenn es sich meist um sehr kleine Anlagen mit geringer elektrischer Leistung handelt, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, ebenso die technischen Anforderungen, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an PV-Anlagen stellt. Konkret bedeutet dies:
- Die Anlage ist in jedem Fall bei der Energienetze Offenbach GmbH anzumelden.
Wie das geht, erfahren Sie hier. - Die Anmeldung muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
- Bei Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 W, die an eine bereits vorhandene Einspeisedose angeschlossen werden, ist eine Anmeldung durch den Anlagenbetreiber selbst zulässig (sog. vereinfachte Anmeldung).
- Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen. Die Einspeisesteckdose muss durch einen Elektrofachbetrieb installiert werden.
- Da eine Einspeisung in das öffentliche Netz in den meisten Fällen nicht ausgeschlossen werden kann, ist ein Zwei-Richtungs-Zähler zur Messung der eingespeisten Energiemenge unbedingt erforderlich. Die Anlage darf auf keinen Fall hinter einem nicht rücklaufgesperrten Einrichtungszähler betrieben werden.
- Nach der Installation der Anlage erfolgt eine Abnahme durch die Energienetze Offenbach GmbH, bei dieser Abnahme wird der notwendige Zwei-Richtungs-Zähler gesetzt. Diese Abnahme ist seitens der Energienetze Offenbach GmbH in der Regel gebührenfrei (Stand 01.10.2020). Die Abnahme sowie der erforderliche Zählerwechsel können durch das Formular Steckerfertige PV-Anlage bei der Energienetze Offenbach GmbH beantragt werden.
Wirtschaftliche Aspekte
Die Anlage muss gem. Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) wie jede andere Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Weitere Informationen dazu unter www.marktstammdatenregister.de.