Kurz erläutert:

Die Systemstabilitäts­verordnung

Nach der Systemstabilitätsverordnung von 2012 müssen Netzbetreiber wie die ENO alle Photovoltaikanlagen nachrüsten. Dies betrifft nur die Wechselrichter und – falls  vorhanden – die Entkupplungsschutzeinrichtung. Für Sie als Anlagenbetreiber fallen dabei normalerweise keine Kosten an. Sie sind aber im Interesse aller Stromverbraucher zur Mitwirkung verpflichtet.

Der Grund für die Nachrüstung ist die große Bedeutung, die PV-Anlagen mittlerweile für die Stromversorgung und die Stabilität des Stromnetzes gewonnen haben. Viele ältere Anlagen, die in Deutschland eine Leistung von mehreren Großkraftwerken erbringen, schalten sich bei einer Netzfrequenz von 50,2 Hz schlagartig ab. Dies kann die Versorgung weiträumig stören. Um dies zu verhindern, haben das Bundesumweltministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, die Netzbetreiber und die betroffenen Verbände Maßnahmen zur Nachrüstung von PV-Anlagen erarbeitet. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem offiziellen Anschreiben der Bundesministerien und der Bundesnetzagentur an die Anlagenbetreiber.
 

Mitwirkungspflicht und eventuelle Kosten

Als Anlagenbetreiber sind Sie zur Mitwirkung an den nötigen Maßnahmen verpflichtet. Das heißt: Sie müssen den Abfragebogen vollständig ausfüllen und die Nachrüstung innerhalb der von der Verordnung gesetzten Fristen ermöglichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann die Vergütung verlieren.

Wir als Netzbetreiber müssen fachkundige Anbieter mit der Nachrüstung beauftragen. Kosten können Ihnen nur dann entstehen, wenn Sie selbst einen Anbieter vorschlagen und durch dessen Beauftragung Mehrkosten anfallen. Diese müssten Sie dann selbst tragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesverbands Solarwirtschaft, des Bundesverbands der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft sowie des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke.

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