Schritt für Schritt zum Wärmepumpen-Anschluss

Sie möchten eine Wärmepumpe bei sich anschließen? Dann haben wir für Sie die wichtigsten Schritte nachfolgend zusammengefasst.

1. Bedarf prüfen
2. Installations-Fachbetrieb beauftragen
3. Wärmepumpe anmelden
4. Wärmepumpe anschließen
5. Inbetriebsetzung melden
6. Sofern vorhanden: bestehenden Gasliefervertrag überprüfen
7. Sofern vorhanden: Gasnetzanschluss stilllegen

1. Bedarf prüfen

Zuständig: Sie als Kundin/Kunde

Wir empfehlen Ihnen, vor Ort zu prüfen, welche Art von Wärmepumpe für Ihre spezifischen Bedürfnisse am geeignetsten ist. Berücksichtigen Sie dabei die jeweilige Wärmepumpentechnologie, die geografische Lage Ihres Grundstücks sowie die baulichen Gegebenheiten Ihres Gebäudes, um die notwendigen Vorschriften und erforderlichen Baugenehmigungen festzustellen.

Zudem sollten Sie Ihre aktuelle Heizsituation und deren Auswirkungen auf Ihre bestehende Inneninstallation in Betracht ziehen und sich von einem qualifizierten Installationsbetrieb über die verschiedenen Optionen beraten lassen.

Es ist ebenfalls ratsam, frühzeitig zu überlegen, ob Sie zukünftig eine Kombination aus Wärmepumpe, Wallbox und/ oder Photovoltaikanlage betreiben möchten.

Bei der Auswahl zwischen einer Luftwärmepumpe, Wasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe ist es sinnvoll, sich im Vorfeld durch einen fachkundigen Installationsbetrieb unterstützen zu lassen.

Für energieeffiziente Heizsysteme können gegebenenfalls staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden, wobei Ihr Fachbetrieb Sie bei der Prüfung und Beantragung unterstützen kann.

2. Installations-Fachbetrieb beauftragen

Zuständig: Sie als Kundin/Kunde

Ihr Installationsbetrieb übernimmt die Installation Ihrer Wärmepumpen-Heizung sowie den dazu erforderlichen Stromanschluss. Sollte eine Anpassung oder Erweiterung der bestehenden Gasinneninstallation notwendig sein, ist es erforderlich, einen Fachbetrieb für Gasinstallationen hinzuzuziehen.

Über unser Installateursverzeichnis haben Sie die Möglichkeit, einen qualifizierten und geprüften Fachbetrieb zu finden.

Die Trennung des Gasnetzanschlusses kann über unser Netzanschlussportal veranlasst werden. Bitte beachten Sie, dass der Gasdruckregler bis zur endgültigen Trennung des Netzanschlusses weiterhin bei Ihnen vor Ort verbleibt.

3. Wärmepumpe anmelden

Zuständig: Ihr Installationsbetrieb

Grundsätzlich ist der Einbau einer Wärmepumpe durch Ihren Installationsbetrieb beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Dies gilt insbesondere, da Wärmepumpen, ebenso wie Wallboxen, Klimageräte oder Warmwassergeräte, hohe Anforderungen an das öffentliche Stromnetz stellen.

Eine Ausnahme bildet lediglich der Austausch eines Geräts gegen ein neues mit gleicher Nennleistung, falls eine bereits angemeldete Wärmepumpe ersetzt wird. In diesem Fall reicht Ihr Installateur die erforderlichen Dokumente bei der Energienetze Offenbach GmbH ein.

Die Wärmepumpe muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Bei der Energienetze Offenbach GmbH muss diese Anmeldung gemäß den Vorschriften VDE-AR-N 4100 sowie §19 NAV durch einen eingetragenen Elektro-Fachbetrieb erfolgen. Elektro-Fachbetriebe können Anträge schnell und einfach über das Installationstechnik Portal stellen. 

Bitte beachten Sie, dass gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Wärmepumpe mit einer dimmbaren Ausstattung versehen sein muss.

4. Wärmepumpe anschließen

Zuständig: Ihr Installationsbetrieb

Nach Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen schließt der Installationsbetrieb die Wärmepumpe an. Sollte im Zuge dessen eine bestehende Heizungsanlage ausgetauscht werden, kann dieser Vorgang eine Dauer von vier bis fünf Tagen in Anspruch nehmen, während derer möglicherweise kein warmes Wasser zur Verfügung steht. Es wird dringend empfohlen, dies im Vorfeld mit dem Installationsbetrieb zu besprechen.

Der Installateur wird zudem prüfen, ob Anpassungen am Stromzähler oder Zählerschrank erforderlich sind. Abhängig davon, ob ein gemeinsamer Zähler oder ein separater Zähler für die Wärmepumpe vorgesehen ist – was unterschiedliche Verbrauchsmessungen zur Folge hat – ist auch die Integration einer Photovoltaik-Anlage oder eines Energiemanagementsystems zu berücksichtigen. Sollte ein Wechsel des Stromzählers notwendig sein, muss dieser rechtzeitig von Ihrem Elektrofachbetrieb bei der Energienetze Offenbach GmbH beantragt werden.

5. Inbetriebsetzung melden

Zuständig: Ihr Installations-Fachbetrieb

Es kann erforderlich sein, dass wir als Netzbetreiber Maßnahmen ergreifen müssen, um einen neuen Zähler zu installieren, einen bestehenden Zähler zu wechseln oder zu plombieren. In diesen Fällen sind keine weiteren Schritte Ihrerseits notwendig, da Ihr Installationsbetrieb uns bereits beauftragt hat. Wir werden die weiteren Schritte direkt mit Ihrem Installateur koordinieren.

Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV §13) tragen Sie als Anschlussnehmer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Elektroinstallation. Sollte Ihr Elektrofachbetrieb die Arbeiten nicht korrekt ausführen, kann der Zählereinbau verweigert werden.

6. Sofern vorhanden: bestehenden Gasliefervertrag überprüfen

Zuständig: Sie als Kundin/Kunde

Sobald Ihre Wärmepumpe mit einem entsprechenden Stromliefervertrag in Betrieb genommen wurde und Sie keinen Bedarf mehr für Gas haben (beispielsweise zum Kochen), sollten Sie den letzten Gaszählerstand dokumentieren, idealerweise durch ein Foto.

7. Sofern vorhanden: Gasnetzanschluss stilllegen

Zuständig: Sie als Kundin/Kunde und Energienetze Offenbach GmbH

Auch nach der Kündigung Ihres Gasliefervertrags bleibt der Gasnetzanschluss aktiv, und der Gasdruckregler verbleibt bis zur endgültigen Trennung des Netzanschlusses bei Ihnen vor Ort. Ihr Fachbetrieb kann den Gaszähler zu diesem Zeitpunkt bereits ausbauen, wobei eine entsprechende Meldung beim Netzbetreiber erforderlich ist. Nach Erhalt eines Rückgabescheins kann der Fachbetrieb den Gaszähler an den Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber zurückgeben. Es gelten die Bestimmungen der NDAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis.

Sollten Sie langfristig kein Gas mehr beziehen wollen, empfiehlt es sich, den Gasanschluss stillzulegen, was den Ausbau des Zählers und die Abtrennung des Netzanschlusses umfasst. Nutzen Sie hierzu unser Netzanschlussportal zur Abmeldung Ihres Gaszählers, um weiterhin anfallende Gaszählergebühren zu vermeiden.

Die Energienetze Offenbach GmbH ist als Netzbetreiber verantwortlich für den sicheren Betrieb des öffentlichen Gasversorgungsnetzes und der entsprechenden Netzanschlüsse. Selbst wenn Ihr Gas-Netzanschluss derzeit nicht genutzt wird und der Gaszähler demontiert ist, sind regelmäßige Überprüfungen und möglicherweise Instandhaltungsmaßnahmen am Netzanschluss erforderlich. Sollten Sie Ihren Gasanschluss zukünftig nicht mehr benötigen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Abtrennung an.

Um zukünftige Instandhaltungskosten zu vermeiden, die Ihnen möglicherweise entstehen könnten, raten wir Ihnen, den Netzanschluss zu trennen.

Unabhängig davon können Sie jederzeit in unserem Netzanschlussportal einen Rückbau des Gasnetzanschlusses beantragen.

Installateur suchen und finden

Ihr Elektrofachbetrieb übernimmt den Anschluss der Wärmepumpe und berät Sie hinsichtlich notwendiger Anpassungen an der elektrischen Anlage und am Zählerschrank. Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass Sie einen Installateur wählen, der im Installateursverzeichnis der Energienetze Offenbach GmbH oder eines anderen Netzbetreibers eingetragen und somit zugelassen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die in Ihrem Haus installierte Anlage den geltenden technischen Regeln und Sicherheitsanforderungen entspricht.

Installateurverzeichnis

Nutzen Sie unser Installateurverzeichnis zu Installateurbetrieben in Ihrer Nähe, welche von der ENO konzessioniert sind. 

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