Grundversorgung
Strom
Der Grundversorger in den Netzgebieten Offenbach am Main, Dietzenbach, Mainhausen, Rodgau (Dudenhofen, Hainhausen, Jügesheim, Weiskirchen), Seligenstadt ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG die Energieversorgung Offenbach AG.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2024.
Gas
Der Grundversorger im Netzgebiet Offenbach am Main ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG die Gasversorgung Offenbach GmbH.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2024.
Bericht zur Netzausbauplanung nach § 14e EnWG
Strukturmerkmale des Netzgebietes Offenbach gemäß § 27 StromNEV
Strukturmerkmale des Netzgebietes Offenbach gemäß § 27 GasNEV
Energiedaten des Netzgebietes Offenbach gemäß § 17 Abs. 2 StromNZV
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
- Ziffer 1 - Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung (*.xlsx)
- Ziffer 2 - Summenlast der Netzverluste (*.xlsx)
- Ziffer 3 - Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden (*.xlsx)
- Ziffer 4 - Summenlast Fahrplanprognosen SLP (*.xlsx)
- Ziffer 5 - Bezug aus der vorgelagerten Ebene (*.xlsx)
- Ziffer 6 - Summe aller Einspeisungen (*.xlsx)
§ 12 Absatz 3 Satz 3 StromNZV - Ergebnisse der Differenzbilanzierung
Differenzbilanzkreis Offenbach Kalenderjahr 2020
Engpassmanagement gemäß § 15 StromNZV - Netzengpässe in Verteilernetzen
Aktuell bestehen keine Engpässe. Sollten Engpässe auftreten, werden die nötigen Informationen an dieser Stelle veröffentlicht.
Angaben zu Netzverlusten gemäß § 10 Abs. 2 StromNEV
Angaben zur Verlustenergie für das Kalenderjahr 2021 Netzgebiet Offenbach
Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung
Streitbeilegung
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Clearingstelle EEG|KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de
Die Adresse der Schlichtungsstelle lautet:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 10117 Berlin
Telefon: 030/2757240-0
Telefax: 030/2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@ schlichtungsstelle-energie.de
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG)
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen im Sinne des § 13 b Abs. 2 Nr. 4 UstG
Nachweis für Wiederverkäufer
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers der Energienetze Offenbach GmbH: