Marktstammdatenregister
Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen
Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist ein umfassendes, zentrales Register für den Strom- und Gasmarkt, welches am 31.01.2019 den Betrieb aufgenommen hat. Das Anlagenregister, das PV-Meldeportal sowie die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur wurden durch das MaStR abgelöst. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht. Das neue Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de, umfangreiche Informationen zu dem Thema finden Sie in der Webhilfe des Marktstammdatenregisters.
Wichtig für Sie: Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:
- wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann muss die Registrierung i. d. R. bis zum 31.01.2021 im MaStR erfolgt sein.
- wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.