Anschluss Ladeinfrastruktur

Wenn Sie Ihre Ladeinfrastruktur an unser Stromnetz anschließen möchten, ist eine rechtzeitige Beantragung bei uns als Netzbetreiber notwendig.

Bitte klären Sie im Vorfeld die folgenden Punkte:

Die benötigte Ladeleistung ist neben der zu ladenden Batteriegröße stark vom persönlichen Bedarf abhängig. Dabei lassen sich grob drei Nutzerprofile unterscheiden:

  • Der "Langzeitlader"
    Wer sein Fahrzeug auf einem festen Stellplatz über lange Zeit (Wohn- oder Arbeitsplatz) laden kann, benötigt nur geringe Ladeleistungen.
  • Der "Kurzzeitlader"
    Wenn ein Fahrzeug im Zuge normaler Park- und Einkaufstätigkeiten geladen werden soll, werden mittlere Ladeleistungen benötigt.
  • Der "Schnelllader"
    Wer sein Fahrzeug möglichst schnell laden möchte, benötigt maximale Ladeleistungen.
Diese Übersicht kann bei Einschätzung des eigenen Anforderungsprofiles helfen.
Diese Beispielsrechnung kann Ihnen ebenfalls bei der Einschätzung des eigenen Anforderungsprofils helfen.

Die benötigte Ladeleistung hat Einfluss auf die Auslegung (Kosten) Ihres Netzanschlusses. Ein einzelner 11 kW Ladepunkt kann in der Regel über einen Standard-Netzanschluss mitversorgt werden. Bei mehr Ladeleistung kann eine Erweiterung des Netzanschlusses notwendig werden. Folgende Punkte sind hierbei wichtig:

  • Leistung pro Ladepunkt:
    Welche Leistung benötigen Sie für Ihren Ladepunkt / Ihre Ladepunkte?
  • Anzahl der Ladepunkte:
    Wieviel Ladepunkte benötigen Sie?
  • Lastmanagement:  
    Haben Sie für Ihre Ladetechnik plus Gebäudeleistung einen Leistungsbedarf ermittelt, welcher die Kapazität Ihres Netzanschlusses überschreitet? Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie die benötigte Leistung über eine Verstärkung Ihres Netzanschlusses erreichen oder Sie reduzieren über ein Lastmanagement Ihre Leistung auf die maximal am Netzanschluss verfügbare Leistung.
  • Gleichzeitigkeit:
    Ist davon auszugehen, dass alle Ladepunkte zur gleichen Zeit benötigt werden, so ist der Gleichzeitigkeitsfaktor 1. Bei mehr als 5 Ladepunkten im nicht öffentlichen Bereich kann man von einem Gleichzeitigkeitsfaktor kleiner 1 ausgehen. Der Leistungsbedarf ergibt sich aus der installierten Gesamtleistung multipliziert mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor.
Vom VEBW empfohlene Gleichzeitigkeitsfaktoren im privaten Raum (z.B. Tiefgaragen) | Quelle: Avacon / Bayernwerk / VBEW

Vor dem Anschluss von Ladetechnik sollten Sie Ihre Elektroinstallation von einer Fachfirma prüfen lassen. Der Installateur kann Ihnen sagen, ob die vorhandene Hausinstallation ausreichend dimensioniert ist und wie Sie die Ladetechnik am besten anschließen.

Unser Installateurverzeichnis können Sie hier finden.

Für weitere Fragen sowie für die Anmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem lokalen Elektroinstallateur.

Elektroinstallateur suchen

Anmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur bei der Energienetze Offenbach GmbH

Nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) besteht die Verpflichtung, sich vor der Inbetriebnahme von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an seinen zuständigen Netzbetreiber zu wenden. Sobald Sie wissen, welche Ladeleistung Sie benötigen und wie Ihre Ladetechnik angeschlossen werden soll, stellt Ihr Elektroinstallateuer bei der ENO GmbH einen Antrag zum Anschluss von Ladeinfrastruktur. 

  • Zur Antragsstellung nutzen Sie unser Installationstechnik-Portal: https://eno.ivanticloud.com/
  • Melden Sie Ihre Ladeinfrastruktur durch Ihren Elektrofachbetrieb an und profitieren Sie von den vergünstigten Netzentgelten gem. §14a EnWG. Die vergünstigten Netzentgelte können Sie ab einer installierten Leistung von 4,2 kW je Netzanschluss nutzen (Summe der Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. §14a EnWG).
  • Alle Ladeeinrichtungen ab 3,6 kW (Gesamtleistung je Netzanschluss)  sind anzeigepflichtig. Ab 12 kW sind Ladeeinrichtungen genehmigungspflichtig.

Hallo! Ich bin Emil, wie kann ich Ihnen helfen?

Ihre Frage an Emil ...