Reverse-Charge-Verfahren
Als Betreiber des Stromnetzes in Offenbach ist die Energienetze Offenbach GmbH bis voraussichtlich 10. August 2020 Wiederverkäufer im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG. Beigefügt finden Sie hier die Wiederverkäuferbescheinigung ausgestellt durch das Finanzamt Offenbach am Main.