Unser Service für Elektrofachbetriebe
Installationstechnik Portal
Nutzen Sie als Elektrofachbetrieb unser Installationstechnik Portal (Benutzer-Zugang bitte beantragen), um schnell und einfach Anträge bei der ENO zu stellen:
- Stamm- oder Gastkonzession – verwalten, beantragen und verlängern
- Ladeinfrastrukturen – Anzeigen und/oder Genehmigungsanfrage stellen
- Photovoltaikanlagen – Vorabanfrage stellen
- Photovoltaikanlagen bis einschl. 30 kW – Genehmigungsanfrage stellen
- Speichersystemen – Genehmigungsanfrage stellen
- Wärmepumpen und Klimageräte – Genehmigungsanfrage stellen
Weitere Module folgen zeitnah!
Beantragung Ihres Benutzer-Accounts

Beantragen Sie bitte vorab einmalig Ihren Benutzer-Zugang zum Installationstechnik Portal.
Hierfür senden Sie uns einfach eine E-Mail an: installationstechnik@ energienetze-offenbach.de
Bitte nutzen Sie für Ihre E-Mail folgende Text-Vorlage:
E-Mail Betreff: Neuer Benutzer Installationstechnik Portal
E-Mail Inhalt: "Guten Tag, ich bin eine konzessionierte Elektrofachkraft oder möchte konzessioniert werden und beantrage hiermit einen Benutzer für Ihr neues ENO Installationstechnik Portal."
[Darunter Ihre Fachbetrieb-Signatur]
Aschließend legen wir Sie gerne als Benutzer an, dazu verwendet ENO die E-Mail Adresse des jeweiligen E-Mail Absenders.
Hier haben wir weitere Informationen für Sie bereitgestellt
Laden Sie die Formulare, die wir zur Eintragung in das Verzeichnis benötigen, bitte hier herunter und schicken Sie uns diese ausgefüllt zusammen mit den übrigen Unterlagen zu.
- Zur Antragsstellung nutzen Sie unser Installationstechnik-Portal: https://eno.ivanticloud.com/
- je 1 Passbild des Firmeninhabers und der verantwortlichen Fachkraft
- 1 Gewerbeanmeldung (Kopie)
- 1 Handelsregistereintragung, wenn gegeben (Kopie)
- 1 Handwerkskarte (Kopie)
- 1 Nachweis der fachlichen Qualifikation
- 1 Bescheinigung des Arbeitgebers, wenn erforderlich
- 1 Nachweis einer Werkstattausrüstung gemäß den Richtlinien des Bundes-Installateurausschusses. Die Werkstattabnahme erfolgt durch einen Beauftragten des Bezirk-Installateurausschusses und ist kostenpflichtig.
- Zur Antragsstellung nutzen Sie unser Installationstechnik-Portal: https://eno.ivanticloud.com/
- Bei Gasteintragung: Aktuell gültiger Konzessionsnachweis Ihres Netzbetreibers
- Bei Verlängerung (Gast): Aktuell gültiger Konzessionsnachweis Ihres Netzbetreibers
- Bei Verlängerung (Stamm): Folgen Sie den Anweisungen im Portal.
Eine Steckerfertige Photovoltaikanlage darf maximal 800 Watt (W) Einspeiseleistung (Wechselrichterleistung) und maximal 2.000 W Modulleistung pro Haushalt bzw. pro Stromzähler haben.
Vor Inbetriebnahme muss die steckerfertige PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Mini-PV-Anlagen produzieren in erster Linie Strom für den Eigenbedarf, können aber ebenso Strom ins Netz einspeisen. Deshalb ist für den Betrieb ein rücklaufgesperrter Einrichtungszähler oder ein Zweirichtungszähler erforderlich. Einen gegebenenfalls notwendigen Zählerwechsel führt die ENO kostenfrei durch. Bereits mit der Anmeldung darf die Anlage genutzt werden.
- Weitere Informationen erhalten Sie unter: Steckerfertige PV-Anlagen | ENO
- Voranfragen bis 30 kW können in der Regel bei der Energienetze Offenbach GmbH entfallen. Ausnahmen sind Aussiedlerhöfe und seltene Netzanschlüsse über Freileitungen. Im urban bebauten Gebiet ist unser Verteilnetz in der Regel ausreichend dimensioniert um Energie aus Erzeugungsanlagen bis 30 kW aufnehmen zu können.
- Zur Antragsstellung nutzen Sie unser Installationstechnik-Portal: https://eno.ivanticloud.com/
- Beachten Sie die 60% Wirkleistungsbegrenzung am Netzanschlusspunkt.
- Der Wechselrichter ist auf max. 60% der installierten DC-Modulleistung zu begrenzen. Dies kann dynamisch über Eigenverbrauch erfolgen. Es ist bei Anlagen ab 25 kWp Modulleistung gem. §9 Abs. 2 Nr.3 EEG zusätzlich ein GSM-Steuermodul erforderlich. Zur Beantragung wenden Sie sich an: stoerung@ soluvia.de
- Beachten Sie die 30 kW Grenze am Netzanschluss
- Bei Anlagen größer 30 kW ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz zu errichten. Dieser zentrale Netz- und Anlagenschutz (kurz: NA-Schutz) schaltet alle hinter dem Netzanschluss vorhandenen Erzeugungsanlagen ab. Dies schließt auch bestehende ggf. ältere PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen oder ähnliches mit ein.
- Die 30 kW Grenze gilt je Netzanschluss: Bei einem Wohnareal mit mehreren Häusern und Eigentümern an einem Netzanschluss ist auch auf Einhaltung der 30 kW Grenze zu achten. Bitte holen Sie sich in solchen Fällen vor Errichtung Ihrer PV-Anlage die Zustimmung der Wohneigentümergemeinschaft ein. Unter Umständen ist ein Umbau des Netzanschlusskonzeptes für alle Wohneinheiten kostenpflichtig notwendig. Ihr Elektrofachbetrieb berät Sie dazu gerne.
- Vor Inbetriebnahme erhalten wir von Ihnen eine ausgefüllte und unterschriebene Zählermeldung
- Sie können sich grundsätzlich an folgenden Zeitablauf orientieren:
- Für eine Netzverträglichkeitsprüfung als Voranfrage können Sie unser Installationstechnik-Portal nutzen: https://eno.ivanticloud.com/
Oder Sie reichen die Formulare E.1, E.2 und E.3 ein. - Zur Antragsstellung nutzen Sie die VDE-AR-N 4105 Formulare. Diese senden Sie folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben an: installationstechnik@ energienetze-offenbach.de
- Antragsstellung
- Datenblatt Erzeugungsanlagen (je Erzeugungseinheit)
- Datenblatt Speicher (je Speicher)
- Einheitenzertifikat (je Erzeugungseinheit und Speicher)
- Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A (nur bei Erzeugungseinheiten mit Eingangsstrom > 75 A)
- Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz
- Auszug aus dem Prüfbericht für den NA-Schutz
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlagen und/oder Speicher hervorgehen.
- Übersichtsschaltplan (einpoliges Schaltbild / SLD) des Anschlusses und der Erzeugungsanlagen und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale zählerplatze). Siehe hierzu: VDE-AR-N 4105 Abschnitt B.11.
- Scan / Foto des Installateurausweis inkl. Personalausweis des eingetragenen und konzessionierten Elektrofachbetrieb.
- Besonderheiten bei der Betriebsführung des Netzbetreibernetzes:
Aufgrund der Anlagengröße ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz gem. den VDE-Richtlinien vorgeschrieben. Gegebenenfalls bereits vorhandene Erzeugungsanlagen sind an diesem zentralen Netz- und Anlagenschutz ebenfalls mit einzubinden.
Eine besondere Vorgabe der ENO ist die Notwendigkeit eines Schlüsselschalters zur Not-Abschaltung Ihrer Erzeugungsanlage durch den Netzbetreiber. Dieser Schlüsselschalter (kein Taster!) ist jederzeit von außen für die ENO erreichbar und bedienbar. Ein DIN-Profil-Halbzylinder wird durch den Netzbetreiber gestellt und am Tag der gemeinsamen Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber übergeben. Zur Funktion: Links-AUS, Rechts-EIN, Mittelstellung-Abziehbar. Der Schlüsselschalter inkl. eindeutiger Beschriftung ist fest und sicher dauerhaft anzubringen.
Darüber hinaus stellen wir bei Verrechnungs-Messwandleranlagen, bei denen wir auch MSB sind, stets die Prüfklemme und ggf. erforderlichen Messwandler kostenfrei zu Verfügung. Je Satz ist eine ausgefüllte und Unterschriebene Zählermeldung erforderlich. - Vor Inbetriebnahme erhalten wir von Ihnen eine ausgefüllte und unterschriebene Zählermeldung
Sie können sich grundsätzlich an folgenden Zeitablauf halten:
- Für eine Netzverträglichkeitsprüfung als Voranfrage können Sie unser Installationstechnik-Portal nutzen: https://eno.ivanticloud.com/
Oder Sie reichen die Formulare E.1, E.2 und E.3 ein. - Zur Antragsstellung nutzen Sie die VDE-AR-N 4105 Formulare. Diese senden Sie folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben an: installationstechnik@ energienetze-offenbach.de
- Antragsstellung
- Datenblatt Erzeugungsanlagen (je Erzeugungseinheit)
- Datenblatt Speicher (je Speicher)
- Einheitenzertifikat (je Erzeugungseinheit und Speicher)
- Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A (nur bei Erzeugungseinheiten mit Eingangsstrom > 75 A)
- Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz
- Auszug aus dem Prüfbericht für den NA-Schutz
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlagen und/oder Speicher hervorgehen.
- Übersichtsschaltplan (einpoliges Schaltbild / SLD) des Anschlusses und der Erzeugungsanlagen und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale zählerplatze). Siehe hierzu: VDE-AR-N 4105 Abschnitt B.11.
- Scan / Foto des Installateurausweis inkl. Personalausweis des eingetragenen und konzessionierten Elektrofachbetrieb.
- Besonderheiten bei der Betriebsführung des Netzbetreibernetzes:
Aufgrund Ihrer Anlagengröße ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz gem. den VDE-Richtlinien vorgeschrieben. Potenziell bereits vorhandene Erzeugungsanlagen sind an diesem zentralen Netz- und Anlagenschutz ebenfalls mit einzubinden.
Eine besondere Vorgabe von uns ist die Notwendigkeit eines Schlüsselschalters zur Not-Abschaltung Ihrer Erzeugungsanlage durch den Netzbetreiber. Dieser Schlüsselschalter (kein Taster!) ist jederzeit von außen für uns erreichbar und bedienbar. Ein DIN-Profil-Halbzylinder wird durch den Netzbetreiber gestellt und am Tag der gemeinsamen Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber übergeben. Zur Funktion: Links-AUS, Rechts-EIN, Mittelstellung-Abziehbar. Der Schlüsselschalter inkl. eindeutiger Beschriftung ist fest und sicher dauerhaft anzubringen.
Darüber hinaus stellen wir bei Verrechnungs-Messwandleranlagen, bei denen wir auch MSB sind, stets die Prüfklemme und ggf. erforderlichen Messwandler kostenfrei zu Verfügung. Je Satz ist eine ausgefüllte und Unterschriebene Zählermeldung erforderlich. - Fernwirktechnik (Techn. Vorgaben gem. §9 EEG):
Gem. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ab einer installierten Leistung von 100 kWp oder mehr eine Direktvermarktung erforderlich.
Bei der Energienetze Offenbach GmbH ist daher ab 100 kWp (Modulleistung) je Anlage gem. EEG eine Fernwirktechnische Anlage (FWA) zu erwerben und betreiben. Sie können aus g 2 Pakete wählen:- Paket 1: FWA-Selbstbestellung durch Anlagenbetreiber
Link zum Produkt: SAE FlexConnectLight - LACROIX SAE IT
Serviceumfang ENO: Bereitstellung des Modems, inkl. Parametrierung.
Die von Ihnen bei SAE IT-Systems bestellte Hardware ist der ENO für insgesamt 4 Wochen zur Parametrierung zu überreichen. Anschließend kann diese abgeholt werden.
Dazu geben Sie die Fernwirkanlage am Empfang der Energienetze Offenbach GmbH ab:
Andréstr. 71
63067 Offenbach am Main
Preis für Parametrierung inkl. Modem: 1.500 € zzgl. MwSt. - Paket 2: FWA-Bereitstellung durch ENO
Serviceumfang ENO: Bereitstellung der Fernwirkanlage inkl. Modem und Parametrierung.
Die Fernwirkanlage kann nach Beauftragung und Übermittlung der Techn. Daten unter folgender Adresse abgeholt werden. Den aktuellen Vorlauf gem. Lieferzeiten unserer Vorlieferanten fragen Sie unter installationstechnik@ an: energienetze-offenbach.de
Empfang Energienetze Offenbach GmbH
Andréstr. 71
63067 Offenbach am Main
Preis für Fernwirkanlage All-In-Paket inkl. Modem und Parametrierung: 3.750 € zzgl. MwSt
- Paket 1: FWA-Selbstbestellung durch Anlagenbetreiber
- Vor Inbetriebnahme erhalten wir von Ihnen eine ausgefüllte und unterschriebene Zählermeldung
- Sie können sich grundsätzlich an folgenden Zeitablauf halten:
Hier finden Sie die Standard-Messkonzepte für Erzeugungsanlagen. Weitere Messkonzepte können gerne geprüft werden, dabei erstellen Sie uns ein vergleichbares Übersichtsschaltbild und senden dies unter Angabe des Bauvorhabens sowie weitere Techn. relevanter Daten an: installationstechnik@ energienetze-offenbach.de
- Zur Antragsstellung nutzen Sie unser Installationstechnik-Portal: https://eno.ivanticloud.com/
- Melden Sie Ihre Ladeinfrastruktur durch Ihren Elektrofachbetrieb an und profitieren Sie von den vergünstigten Netzentgelten gem. §14a EnWG. Die vergünstigten netzentgelte können sie ab einer installierten Leistung von 4,2 kW je Netzanschluss nutzen (Summe der Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. §14a EnWG).
- Alle Ladeeinrichtungen ab 3,6 kW (Gesamtleistung je Netzanschluss) sind anzeigepflichtig. Ab 12 kW sind Ladeeinrichtungen genehmigungspflichtig
- Zur Antragsstellung nutzen Sie unser Installationstechnik-Portal: https://eno.ivanticloud.com/
- Melden Sie Ihre fest installierte Wärmepumpe durch Ihren Elektrofachbetrieb an und profitieren Sie von den vergünstigten Netzentgelten gem. §14a EnWG. Die vergünstigten netzentgelte können sie ab einer installierten Leistung von 4,2 kW je Netzanschluss nutzen (Summe der Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. §14a EnWG)
- Alle festinstallierten Wärmepumpen sind genehmigungspflichtig
Beantragung des Baustromanschluss und weitere Informationen erhalten Sie unter: Baustrom | ENO
Klicken Sie hier, um sich über technische Anschlussbedingungen sowie gesetzliche Regelungen und Verordnungen zur Stromversorgung zu informieren.