Moderne Messtechnik

Im September 2016 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende erlassen. Kern des Gesetzes ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das die Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb bündelt. Es regelt technische Anforderungen, die Finanzierung sowie die Datenkommunikation und legt damit die Grundlagen für die Einführung neuer elektronischer Zähler.

Die ENO GmbH ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 4 MsbG für die schrittweise Installation moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) in Offenbach, Seligenstadt, Mainhausen, Rodgau und Dietzenbach verantwortlich.

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Ab welchem Stromverbrauch erhalten Sie einen intelligenten Stromzähler?

Das neue Messstellenbetriebsgesetz unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Ein intelligentes Messsystem ist eine mit einer Kommunikationseinheit, einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, ausgestattete, moderne Messeinrichtung. Intelligente Messsysteme können im Gegensatz zu modernen Messeinrichtungen fernabgelesen werden.

In dem Gesetz ist festgelegt, ab welchem Stromverbrauch pro Jahr eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll. Stromkunden mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr erhalten danach eine moderne Messeinrichtung. Ab einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh sieht das Gesetz die Installation eines intelligenten Messsystems vor.

Rollout der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme in Offenbach

Die ENO GmbH ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz zum schrittweisen Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme verpflichtet. Grundsätzlich sollen bis zum Jahr 2032 alle Haushalte mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein, größere Verbraucher ab 6.000 kWh bis 100.000 kWh Jahresverbrauch Strom sollen bereits bis Ende 2027 komplett auf intelligente Messsysteme umgerüstet sein.

In Offenbach werden seit Februar 2018 bei Turnuswechseln (d. h. bei Stromzählern, die wegen des Ablaufs der Eichgültigkeit gegen neue Zähler getauscht werden müssen) standardmäßig moderne Messeinrichtungen eingebaut. Neubauten bzw. umfangreich renovierte Gebäude werden ebenfalls mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet.

Nach Klärung der technischen Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit der Installation von intelligenten Messsystemen, werden seit Anfang 2020 auch intelligente Messsysteme in Offenbach eingesetzt.

ENO GmbH informiert alle Anschlussnutzer frühzeitig und schriftlich über die Installation moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Seit der Liberalisierung kann jeder Stromkunde einen unabhängigen Messstellenbetreiber beauftragen. Somit ist es Ihnen auch möglich, einen anderen Messstellenbetreiber als ENO GmbH für den Einbau der neuen elektronischen Zähler auszuwählen.

Preise für die Pflicht- und Wahlleistungen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetriebsgesetz

Für moderne Messeinrichtungen wie auch für intelligente Messsysteme gelten nach dem Messstellenbetriebsgesetz deutschlandweit einheitliche Preisobergrenzen, die von allen zuständigen Messstellenbetreibern nicht überschritten werden dürfen.

Unsere Preise können Sie unseren Preisblättern entnehmen:

Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, gültig ab 01.01.2024

Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, gültig bis 31.12.2023

Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, gültig bis 31.12.2022

Nachfolgend aufgelistet erhalten Sie einen Einblick in die für Sie relevanten Verträge:

Messstellenvertrag für Anschlussnutzer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1

Formblatt Datenkommunikation intelligente Messsysteme

Erläuterung von Inhalt und Zweck des Datenformblatts zur Information über die Datenkommunikation zum Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme

Messstellenvertrag für Lieferanten nach § 9 Abs. 1 Nr. 2

Messstellenvertrag für wettbewerbliche Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3

Sie haben Fragen? Antworten finden Sie in unseren FAQs.

Ihr Ansprechpartner
Team Smart Meter

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich gerne unter unserer kostenfreien Servicenummer: 069/8088 0999.

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