Unsere Anschlussbedingungen Fernwärme
Technische Voraussetzungen, Verträge, Gesetze, Verordnungen und Preise
Bitte nutzen Sie die folgenden Links, um sich über die technischen Anforderungen in unserem Netzgebiet und über die für Sie relevanten Gesetze und Verordnungen zu informieren.
Technische Anschlussbedingungen
Technische Anschlussbedingungen für das Fernwärmenetz Dietzenbach, gültig ab 17.08.2021
Technische Anschlussbedingungen für das Fernwärmenetz Dietzenbach, gütig bis 17.08.2021
Allgemeine Versorgungsbedingungen Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Preise
Stand: 01.01.2025
bis 100 kW | bis 200 kW | bis 300 kW | bis 500 kW | |||||||
Leistung | 15 kW | 100 kW | 101 kW | 200 kW | 201 kW | 300 kW | 301 kW | 500 kW | ||
BKZ | netto | T€ | 0 | 15,3 | 15,5 | 33,3 | 33,5 | 51,3 | 51,5 | 87,3 |
HA | netto | T€ | 15,7 | 15,7 | 35,0 | 35,0 | 49,1 | 49,1 | 59,1 | 59,1 |
Summe | netto | T€ | 15,7 | 31,0 | 50,5 | 68,3 | 82,6 | 110,4 | 110,6 | 146,4 |
Summe | brutto | T€ | 19,5 | 37,7 | 57,2 | 78,4 | 92,7 | 113,9 | 124,1 | 166,8 |
Ergänzung: Der BKZ pro kW beträgt 180 € und die ersten 15 kW sind immer kostenfrei
- Die genannten Pauschalpreise gelten für Angebote, deren Ausführungstermine zusammen mit anderen Aufträgen gebündelt vergeben werden können und deren Ausführung nicht kurzfristig erfolgen muss (Ausführungszeitraum 1.4.2026 bis 31.12.2027). Benötigen Sie eine Ausführung zu einem individuellen Wunschtermin, berechnen wir einen Aufschlag in Höhe eines Drittels auf den reinen Hausanschlusspreis (also z.B. statt 15,7 T€ dann 20,9 T€ netto für eine Anschlussleistung bis 100 kW).
- Folgende Anforderungen sind Voraussetzungen für den Pauschalpreis:
- Der Netzanschluss führt geradlinig in die Vorderseite des Gebäudes
- Die hindernissfreie Netzanschlusstrasse von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung darf maximal 15 Meter betragen und umfasst keine Hindernisse (z.B. Telekomschacht, Straßenbeleuchtung, Laubbäume, Öltanks, Mauern, Terrassen, Außentreppen, etc.)
- Der Hausanschluss-Raum ist ein Kellerraum
- Der Kellerboden liegt mind. 1,20 Meter unter der Geländeoberfläche und hat eine lichte Deckenhöhe von mind. 1,80 Meter
- Die Wand der Hauseinführung hat eine max. Stärke von 100 cm und liegt zur Straßenseite.
Für von diesen Anforderungen abweichende Bedingungen werden Zuschläge erhoben.